Inseln der Vernunft
"Offensichtliche Unverhältnismäßigkeit", "kein öffentliches Interesse", "Rechtsfrieden nicht gestört", "unbedeutend" und schließlich "Ermittlungen auf strafrechtlicher Grundlage, die Grundrechtseingriffe nach sich ziehen, dürfen nicht aus sachfremden Erwägungen – wie etwa allein zur Beschaffung von Beweismitteln für ein Zivilverfahren – geführt werden". Die ganz dicke Packung. Während der Gesetzgeber (nicht nur) in Urheberrechtsfragen ja zunehmend öffentliches Interesse öffentliches Interesse sein lässt und fröhlich nach der Pfeife von Lobbyvertretern tanzt, scheinen sich in Staatsanwaltschaften also noch Inseln der Vernunft zu finden. Wenigstens etwas.
Heise: Staatsanwaltschaften verweigern Provider-Abfragen zu IP-Adressen →
Entry first published 2009-05-18 01:00, last edited 2009-05-18 01:00
Share this entry via e-mail - on Twitter