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2010March02
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Nichtig

Das Bundesverfassungsgericht hat also die konkrete Ausgestaltung der Vorratsdatenspeicherung für „nichtig“ erklärt. Die gleichen Personen, die das zugehörige Gesetz, vorsichtig ausgedrückt, bewusst verfassungswidrig formulierten, dürfen es jetzt nochmal versuchen. Ansonsten passiert – nichts. Malte Welding: „Personelle Konsequenzen gibt es bei vagen Hitlervergleichen, fragwürdigem Dienstwagengebrauch und Flugzeugmissbrauch – die Verfassung zu schänden ist unproblematisch.“.

Entry first published 2010-03-02 14:47, last edited 2010-03-02 16:18
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