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Getrieben von der steten Bemühung um Sicherheit und Ordnung auf Dortmunds Straßen scheut die Verwaltung nicht davor zurück, Sonntags morgens eine kleine Armada Abschleppwagen in Wohngebiete ausschwärmen zu lassen, um nicht völlig regelkonform geparkte Wagen aus dem Sichtfeld der geplagten Anwohner entfernen zu lassen - so zum Beispiel meinen.
Daß der Tatbestand "Parken < 5 m hinter Kreuzung oder Einmündung" auch mit einem Abstand von nur 4,90 m erfüllt ist, daß der eigene Parkplatz von der diensthabenden Politesse gleichsam als Feuerleitstand für die Zielverteilung der eintreffenden Armada verwendet wird und daß eine Leerfahrt eines Abschleppwagens 40,99 € kostet, überrascht in Dortmund nicht mehr wirklich.
67,00 € "Verwaltungsgebühren gemäß §7a Abs. 1 Nr. 7 KostO NW" dagegen schon. 131 DM für das dreiminütige Ausfüllen eines A5-Formulars durch eine Politesse drängt durchaus den Verdacht kreativer Preisgestaltung auf - aber halt:
"Die Verwaltungsgebühr umfaßt die Kosten des Außendienstes im Zusammenhang mit der Maßnahme sowie die des Verwaltungsaufwands im Innendienst (Personal- und übliche Sachkosten). Die Berechnung berücksichtigt das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 28.11.2000 (AZ: 5 A 2625/00)" - welches sich eben um diese von der Stadt Dortmund erhobene Verwaltungsgebühr dreht und mit welchem der Stadt bestätigt wurde, daß alles rechtens sei, solange nur 148 statt wie ursprünglich geplant 160 DM Verwaltunsgebühr erhoben werden.
Heute sind umgerechnet ja nur noch 131 DM fällig - abgeschleppt werden wird in Dortmund also immer billiger. Hoffentlich aber nicht mehr viel - derzeit hat man es schließlich nicht nur mit einem Verwaltungsverfahren zu tun, sondern erhält auch ein teilautomatisiert erstelltes zweiseitiges Schreiben, handgestempelt und von gleich zwei Personen, Verwaltungsfachwirtin und Verwaltungsfachangestellter, persönlich unterschrieben. So einen billigen, auch ohne Unterschrift gültigen Schrieb, wie er zum Beispiel Radarphotos beiliegt, möchte man ja nun wirklich nicht haben.
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